für Reparatur-, Diagnose- und Serviceleistungen
Repair Service Erding (RSE) | Lange Zeile 14, 85435 Erding | Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reparatur-, Diagnose-, Prüf-, Service- und sonstige Werkstattleistungen von Repair Service Erding (RSE), nachfolgend „RSE“ genannt.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde. Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn RSE ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen wird und die Möglichkeit erhält, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
Bei Aufträgen im Geschäft erfolgt der Hinweis insbesondere durch Aushang, Bereitstellung am Annahmetresen und Hinweis auf dem Reparaturauftrag. Auf Wunsch erhält der Kunde eine Ausfertigung.
Bei Aufträgen über Fernkommunikationsmittel werden die AGB dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss in geeigneter Weise zugänglich gemacht.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde RSE mit Diagnose, Prüfung, Reparatur oder sonstigen Leistungen beauftragt und RSE den Auftrag annimmt.
Der Kunde ist verpflichtet, richtige und vollständige Angaben zu Person, Kontaktdaten, Gerät, Fehlerbild, Vorschäden, Sperrcodes, Passwörtern, Zubehör und sonstigen für die Durchführung relevanten Umständen zu machen.
Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung, dass er zur Übergabe des Geräts und zur Beauftragung der Arbeiten berechtigt ist.
RSE dokumentiert nach Möglichkeit den äußeren Zustand, sichtbare Beschädigungen, Zubehör und bekannte Fehler. Diese Dokumentation ist eine Momentaufnahme und keine Garantie dafür, dass keine weiteren oder verdeckten Mängel vorhanden sind.
Der Kunde hat RSE auf bekannte Vorschäden, Flüssigkeitskontakte, Sturzschäden, Vorreparaturen, Manipulationen, Fremdteile, Garantie- oder Versicherungsfälle sowie bekannte Daten- oder Softwareprobleme hinzuweisen
RSE kann vor Durchführung einer Reparatur eine Diagnose oder technische Prüfung durchführen.
Einfache Ersteinschätzungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Festpreis vereinbart wird.
Ein Kostenvoranschlag oder eine Kosteneinschätzung ist nur dann als verbindlicher Festpreis zu verstehen, wenn dies ausdrücklich als verbindlicher Festpreis bezeichnet wurde.
Zeigt sich während Diagnose oder Reparatur, dass der tatsächliche Aufwand oder erforderliche Ersatzteile wesentlich von der ursprünglichen Einschätzung abweichen, wird RSE den Kunden informieren und eine weitere Freigabe einholen, bevor zusätzliche kostenpflichtige Leistungen durchgeführt werden.
Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. Eine Diagnose-, Prüf- oder Bearbeitungspauschale wird nur berechnet, wenn sie vorher vereinbart oder der Kunde vor Beauftragung ausdrücklich darüber informiert wurde.
Die Reparatur beginnt grundsätzlich erst nach Freigabe durch den Kunden, sofern nicht bereits bei Auftragserteilung eine Reparatur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder zu einem vereinbarten Preis freigegeben wurde.
Erteilt der Kunde eine Reparaturfreigabe bis zu einem bestimmten Betrag, darf RSE die Reparatur bis zu diesem Betrag durchführen.
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich angegebene Preise als Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, soweit solche anfallen.
Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden.
Auf Rechnungen wird die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, soweit RSE hierzu verpflichtet ist.
Zusätzliche Leistungen, Ersatzteile, Zubehör, Versandkosten oder Fremdleistungen können zusätzlich berechnet werden, wenn sie vom Kunden beauftragt oder nach vorheriger Information freigegeben wurden.
Die Zahlung ist spätestens bei Abholung des Geräts fällig, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Die Rechnung wird grundsätzlich bei Abschluss des Auftrags erstellt, insbesondere bei Abholung und Zahlung.
Die Herausgabe des Geräts erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der offenen Forderung.
RSE kann gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und gesetzliche Pfandrechte geltend machen, soweit offene Forderungen aus dem Auftrag bestehen.
Zahlungen können je nach betrieblicher Möglichkeit bar, per Karte, per Überweisung oder über sonstige angebotene Zahlungswege erfolgen.
RSE verwendet je nach Gerät, Verfügbarkeit, Kundenwunsch und Wirtschaftlichkeit Originalteile, Austauschkomponenten, kompatible Ersatzteile, refurbished Teile oder qualitativ geeignete Drittanbieter-Ersatzteile.
Wünscht der Kunde ausdrücklich Originalteile, muss dies vor Auftragserteilung vereinbart werden. Originalteile können je nach Hersteller, Modell und Verfügbarkeit nicht immer beschafft werden.
Bei vom Kunden bereitgestellten Ersatzteilen übernimmt RSE keine Gewähr für Qualität, Echtheit, Passgenauigkeit, Funktion oder Haltbarkeit des bereitgestellten Teils. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt, soweit RSE eigene Leistungen mangelhaft erbringt.
Ausgetauschte Altteile werden entsorgt, sofern der Kunde nicht spätestens bei Auftragserteilung deren Rückgabe verlangt und die Rückgabe tatsächlich möglich und zulässig ist.
Der Kunde ist vor Übergabe des Geräts selbst für eine vollständige und aktuelle Datensicherung verantwortlich.
RSE übernimmt keine Garantie für den Erhalt von Daten, Einstellungen, Apps, Fotos, Videos, Kontakten, Nachrichten, Zugangsdaten oder sonstigen digitalen Inhalten.
Bei Reparaturen, Diagnosen, Softwarearbeiten, Systemwiederherstellungen, Datenrettungsversuchen oder technischen Prüfungen kann es zu Datenverlust, Datenveränderung oder Funktionsänderungen kommen.
RSE haftet für Datenverlust nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.
Der Kunde hat Passcodes, Sperren, Zugangsdaten oder Gerätefreigaben bereitzustellen, soweit dies zur Diagnose oder Reparatur erforderlich ist. Zugangsdaten werden nur zur Durchführung des Auftrags verwendet.
Der Kunde soll SIM-Karten, Speicherkarten, Schutzhüllen, Displayschutz, Ladegeräte, Headsets und sonstiges Zubehör vor Übergabe entfernen, sofern diese nicht für Diagnose oder Reparatur benötigt werden.
Übergebenes Zubehör wird im Reparaturauftrag dokumentiert, soweit dies bei Annahme möglich ist.
Für nicht dokumentiertes oder nicht erforderliches Zubehör haftet RSE nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Angegebene Reparaturzeiten und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Termin zugesagt wurden.
Verzögerungen können insbesondere durch Ersatzteilverfügbarkeit, Lieferverzug, verdeckte Defekte, Rückfragen beim Kunden, Herstellerprozesse, Garantieprüfungen, Softwareprobleme oder höhere Gewalt entstehen.
RSE informiert den Kunden nach Möglichkeit über wesentliche Verzögerungen.
Bei komplexen Fehlerbildern, Flüssigkeitsschäden, Platinenfehlern, sporadischen Fehlern, Softwareproblemen oder bereits vorreparierten Geräten kann eine erfolgreiche Reparatur nicht garantiert werden.
Stellt sich heraus, dass eine Reparatur technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, informiert RSE den Kunden.
Für bereits beauftragte Diagnose-, Prüf- oder Teilleistungen kann RSE die vereinbarte Vergütung verlangen. Im Übrigen gilt die gesetzliche Rechtslage.
RSE kann bei Annahme und Ausgabe des Geräts technische Prüfungen durchführen und dokumentieren.
Ein Annahmetest dient der ersten Zustandsaufnahme. Er garantiert nicht, dass keine weiteren verdeckten Mängel vorhanden sind.
Ein Ausgabetest dient der Qualitätskontrolle nach Reparatur. Der Kunde soll das Gerät bei Abholung soweit zumutbar prüfen und offensichtliche Beanstandungen möglichst unverzüglich mitteilen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
Der Kunde wird nach Fertigstellung der Reparatur informiert. Die Information kann telefonisch, per E-Mail, SMS, Messenger oder über einen sonst vereinbarten Kontaktweg erfolgen.
Der Kunde soll das Gerät zeitnah nach Fertigstellung und Benachrichtigung abholen.
Mit Abholung und Zahlung der Rechnung nimmt der Kunde das Gerät entgegen. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln bleiben hiervon unberührt.
Holt der Kunde ein fertiggestelltes oder unrepariertes Gerät trotz Benachrichtigung nicht ab, kann RSE den Kunden erneut zur Abholung auffordern.
Nach angemessener Fristsetzung kann RSE Lagerkosten nur berechnen, wenn deren Höhe zuvor vereinbart oder der Kunde vor Entstehen der Kosten konkret darauf hingewiesen wurde; gesetzliche Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens bleiben unberührt.
RSE ist berechtigt, gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und gesetzliche Pfandrechte geltend zu machen, soweit offene Forderungen bestehen.
Eine Verwertung oder Entsorgung nicht abgeholter Geräte erfolgt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nach vorheriger angemessener Ankündigung.
Für Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Die Mängelrechte beziehen sich auf die von RSE erbrachte Reparaturleistung und auf von RSE eingebaute Teile.
Nicht von der Reparaturgewährleistung umfasst sind Vorschäden, neue Schäden, unsachgemäße Nutzung, Sturz-, Druck-, Bruch-, Feuchtigkeits- oder Flüssigkeitsschäden, Softwareeingriffe durch den Kunden, Fremdreparaturen, Manipulationen oder Schäden durch Zubehör und Fremdteile, soweit diese nicht von RSE zu vertreten sind.
Bei berechtigten Mängeln hat RSE das Recht zur Nacherfüllung, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Der Kunde hat RSE die Prüfung und Nacherfüllung zu ermöglichen, bevor er weitere Rechte geltend macht, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich von RSE oder einem Hersteller erklärt wurde.
Herstellergarantien richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
Einer Reparatur durch RSE kann Auswirkungen auf bestehende Herstellergarantien haben, insbesondere wenn der Hersteller Reparaturen durch Dritte ausschließt oder einschränkt.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Auftragserteilung zu prüfen, ob eine Herstellergarantie, Versicherung oder sonstige Absicherung besteht und ob eine Reparatur durch RSE hierauf Einfluss haben kann.
Reklamationen sind möglichst unverzüglich nach Auftreten des Problems mitzuteilen.
Der Kunde soll das Gerät, soweit zumutbar, nicht weiter benutzen, wenn eine weitere Nutzung den Schaden vergrößern könnte.
RSE ist berechtigt, das Gerät zur Prüfung entgegenzunehmen und den behaupteten Mangel zu untersuchen.
Stellt sich heraus, dass kein von RSE zu vertretender Mangel vorliegt, kann RSE eine Prüfpauschale nur berechnen, wenn der Kunde hierüber vorab informiert wurde oder eine solche Pauschale vereinbart war.
RSE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RSE nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Für Datenverlust haftet RSE nur nach Maßgabe dieser Haftungsregelungen und der gesetzlichen Vorschriften.
Der Kunde hat alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Gerätefreigaben, Passcodes, Zugangsdaten, Zubehörteile oder sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig bereitzustellen.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann sich die Reparatur verzögern oder unmöglich werden.
Entsteht RSE hierdurch Mehraufwand, kann dieser nach vorherigem Hinweis angemessen berechnet werden.
Diese AGB sind vorrangig für Reparaturaufträge im Geschäft von RSE bestimmt.
Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.
Beginnt RSE auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf einer möglichen Widerrufsfrist mit der Leistung, kann der Verbraucher im Fall eines Widerrufs zum Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen verpflichtet sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für solche Fälle verwendet RSE eine gesonderte Widerrufsbelehrung und eine gesonderte Erklärung zum vorzeitigen Beginn der Leistung, soweit gesetzlich erforderlich.
Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen für den unternehmerischen Geschäftsverkehr.
Gegenüber Unternehmern können ergänzende Vereinbarungen zu Untersuchungs-, Rüge-, Haftungs- und Gewährleistungsfragen getroffen werden, soweit diese gesetzlich zulässig sind.
SE verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung des Reparaturauftrags, zur Kommunikation, zur Rechnungsstellung, zur Dokumentation, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur Wahrung berechtigter Interessen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Datenverarbeitung zur Vertragsdurchführung erfolgt nur, soweit sie für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
Marketingkommunikation erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Erlaubnis.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von RSE.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass RSE ihn zur Durchführung des Auftrags über die angegebenen Kontaktwege kontaktieren darf, insbesondere telefonisch, per E-Mail, SMS oder Messenger, soweit der Kunde diesen Kontaktweg angegeben oder gewünscht hat.
Marketingnachrichten erhält der Kunde nur, wenn hierfür eine gesonderte Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Erlaubnis besteht.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - Gerichtsstand der Sitz von RSE.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.